Kapitaldeckung in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Risikostrukturausgleich
Abstract
Die aktuelle Finanzierungsform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Deutschlands über Lohnbeiträge und Umlageverfahren ist demographieanfällig und erschwert die Erweiterung des Versichertenkreises. Viele fordern daher die hohen Gesundheitsausgaben im Alter wie in der privaten Krankenversicherung über eine Kapitaldeckung zu finanzieren. Dieser Aufsatz zeigt die Vorteile eines zentralen Vermögensfonds im Risikostrukturausgleich (RSA) für eine umfassend oder teilweise kapitalgedeckte GKV auf. Ein zentraler Fonds löst das Problem der Portabilität von Anwartschaften bei der Kapitaldeckung und erfordert keine Anpassung des bestehenden RSAs. Zudem ergeben sich Vorteile bei der Implementierung einer kapitalgedeckten GKV und der Erweiterung des GKV-Versichertenkreises sowie für den Kassenwettbewerb.