Ökonomische Folgen einer geteilten Wertsteuer
Theoretische Analyse und eine Law-and-Economics-Anwendung
DOI:
https://doi.org/10.24352/UB.OVGU-2018-584Keywords:
Steuerinzidenz, Wertsteuer, Traglast, Zahllast, Maklercourtage, GrunderwerbssteuerAbstract
Aus der Literatur ist bekannt, dass die Aufteilung der Zahllast einer Mengensteuer genauso wie die Verschiebung der Zahllast einer ungeteilten Wertsteuer die gehandelte Menge unberührt lässt. Für die Wertsteuer mit geteilter Zahllast zeigt dieser Beitrag dagegen, dass die Handelsmenge und die im Markt erzeugte Wohlfahrt davon abhängen, wie die Zahllast aufgeteilt wird. Bei gegebenem Steuersatz ist die gehandelte Menge am geringsten, wenn beide Marktseiten genau die Hälfte der Wertsteuer zu zahlen haben, und am größten, wenn nur eine Seite voll belastet wird. Die steuerliche Belastung der beiden Marktseiten sowie ihr relativer Verlust an Produzenten- bzw. Nettokonsumentenrente hängen dagegen nicht von der Aufteilung ab. Eine Änderung der Zahllast einer geteilten Wertsteuer kann also ineffizient sein, hat aber keine Entlastungswirkung.
Diese Erkenntnis wird auf zwei aktuelle Gesetzesreformen angewandt: die Einführung des „Bestellerprinzips“ für Maklercourtagen im Markt für Miet- und Kaufimmobilien. Für Mietwohnungen wurde diese Reform bereits im Jahre 2015 implementiert. Im Falle des Immobilienkaufs erwägt die Bundesregierung derzeit die Einführung; hier bilden Maklercourtage, Grunderwerbssteuer sowie Gerichts- und Notargebühren – alles prozentuale Aufschläge auf den vertraglich vereinbarten Preis – zusammen eine Wertsteuer. Die Analyse legt den Schluss nahe, dass die erste Gesetzesreform wirkungslos und die zweite allokativ schädlich ist.